Kostenerstattung

In einem telefonischen Vorgespräch erläutere ich Ihnen alle Fragen zum Ablauf, den Kosten und deren Erstattung bei Ihrer Krankenkasse.

Eine Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist gegeben, da Pamela Koch zertifizierte Ernährungsberaterin beim Berufsverband Ökotrophologie e.V. (VDOE) ist.

Bei Präventionsberatungen nach § 20 SGB V (Beikost, Gesunde Ernährung, Ernährung in der Schwangerschaft und Stillzeit) übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen 80-100% der Kosten. Eine Notwendigkeitsbescheinigung von dem behandenden Arzt ist nicht erforderlich. Private Krankenkassen entscheiden im Einzelfall über eine Kostenübernahme. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Die Kosten für eine Ernährungstherapie nach § 43 SGB V erstatten die gesetzlichen Krankenkassen anteilig für bis zu 5 Beratungen. Betriebskrankenkassen (BKKs) übernehmen häufig 85 bis 100 Prozent der Kosten. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten nach individueller Antragsstellung. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Der behandelnde Arzt stellt Ihnen eine sog. ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit Angabe der Diagnose aus, die Sie für die Kostenerstattung benötigen.

Gerne erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag, wenn Ihre Krankenkasse diesen fordert.

Preisübersicht

§ 20 SGB V Präventionsberatung
– Einzelberatung: Beikost, Gesunde Familienkost, Ernährung in der Schwangerschaft/Stillzeit à 90-120 Minuten: 95 Euro inkl. Unterlagen
– Kursgebühren („Von der Milch zum Brei“): 40 Euro inkl. Skript

§ 43 SGB V Ernährungstherapie
Erst- und Folgeberatungen:
1 Einheit à 60 Minuten = 75 Euro
1 Einheit à 30 Minuten = 39 Euro

Melden Sie sich bei Fragen gerne!

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